Welche Versicherungen braucht ein Bauherr im Thurgau? Erfahre, welche Bauversicherungen bei Neubau, Umbau oder Sanierung wichtig sind – von der Bauherrenhaftpflicht bis zur Bauwesenversicherung.
Wer im Kanton Thurgau ein Bauprojekt plant – sei es ein Neubau, Umbau oder eine Sanierung – sollte sich frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz befassen. Auf Baustellen können schnell unvorhergesehene Schäden entstehen: ein Unfall mit Passanten, Schäden am Nachbargebäude oder wetterbedingte Probleme am Rohbau.
Die richtigen Bauversicherungen schützen Bauherrschaften vor hohen finanziellen Risiken und werden teilweise sogar gesetzlich oder von Banken vorgeschrieben. In diesem Beitrag erfährst du, welche Versicherungen beim Hausbau oder Umbau im Thurgau wirklich wichtig sind.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Bauherrschaften im Thurgau. In vielen Gemeinden wird sie bereits im Rahmen der Baubewilligung verlangt.
Sie schützt den Bauherrn vor Schadenersatzforderungen, wenn Dritte durch die Baustelle geschädigt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Gerade bei Umbauten in dicht bebauten Wohngebieten kann ein einzelner Schaden schnell hohe Kosten verursachen.
Fazit
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte unbedingt vor Baubeginn abgeschlossen werden.
Die Bauwesenversicherung – auch Bauleistungsversicherung genannt – deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit.
Versichert sind unter anderem:
Besonders bei grösseren Bauprojekten verlangen Banken häufig eine Bauwesenversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung.
Fazit
Für Neubauten, Sanierungen und grössere Umbauten ist die Bauwesenversicherung sehr empfehlenswert.
Im Kanton Thurgau ist die kantonale Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden zuständig.
Versichert sind Schäden durch:
Sobald ein Gebäude einen versicherbaren Zustand erreicht – beispielsweise nach Fertigstellung des Rohbaus – wird es bei der kantonalen Gebäudeversicherung erfasst.
Fazit
Die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist im Thurgau gesetzlich vorgeschrieben.
Wer als Bauherr eigenes Personal oder Hilfsarbeiter beschäftigt, muss eine Unfallversicherung gemäss UVG abschliessen.
Diese Versicherung deckt:
Ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann der Bauherr persönlich haftbar gemacht werden.
Fazit
Pflichtversicherung bei angestellten Helfern oder eigenem Baustellenpersonal.
Viele Bauherrschaften erhalten Unterstützung von Freunden, Verwandten oder Bekannten. Diese Helfer sind jedoch nicht automatisch über die Baustelle versichert.
Eine Bauhelfer-Unfallversicherung schützt freiwillige Helfer bei:
Besonders bei Eigenleistungen ist dieser Schutz sinnvoll.
Fazit
Sehr empfehlenswert, wenn Familie oder Freunde aktiv auf der Baustelle mithelfen.
Auf Baustellen entstehen häufig Konflikte – etwa mit Unternehmern, Nachbarn oder Behörden.
Eine Bauherrenrechtsschutzversicherung übernimmt unter anderem:
Typische Streitfälle sind:
Fazit
Besonders bei komplexen oder grösseren Bauprojekten eine sinnvolle Ergänzung.
Bei Umbau- oder Sanierungsprojekten helfen gelegentlich Vereine oder freiwillige Gruppen mit – beispielsweise bei Rückbau-, Abbruch- oder Renovationsarbeiten.
Wichtig zu wissen:
Zusätzlich sinnvoll sind:
Fazit
Freiwillige Helfer sollten immer ausreichend versichert sein – insbesondere bei körperlichen oder gefährlichen Arbeiten.
Verzögerungen bei Bauprojekten können hohe Zusatzkosten verursachen. Dazu gehören:
Wichtig: Reine Terminverzögerungen ohne versicherten Schaden sind normalerweise nicht versicherbar.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Verzögerung durch ein versichertes Ereignis entsteht – beispielsweise:
Mögliche Zusatzdeckungen:
Mietausfallversicherung
Deckt Ertragsausfälle nach versicherten Schäden.
Bauwesenversicherung mit Zusatzdeckung
Übernimmt Mehrkosten durch Verzögerungen infolge eines versicherten Ereignisses.
Vertragliche Absicherung
Bei organisatorischen Problemen helfen nur klare Werkverträge, Fristen und Pönalen.
Fazit
Eine Versicherung gegen reine Bauverzögerungen gibt es praktisch nicht. Zusatzkosten sind nur gedeckt, wenn sie durch einen versicherten Schaden verursacht werden.
Wer im Thurgau baut oder umbaut, sollte frühzeitig den passenden Versicherungsschutz organisieren. Besonders wichtig sind:
Ein gut abgesichertes Bauprojekt schützt nicht nur vor finanziellen Risiken, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit und Ruhe während der gesamten Bauphase.
| Versicherung | Pflicht im Thurgau | Zweck |
| Bauherrenhaftpflicht | ✅ | Schutz bei Schäden an Dritten |
| Bauwesenversicherung | ❌ | Schutz bei Schäden am Bauwerk |
| KGT (Feuer & Elementar) | ✅ | Schutz bei Naturereignissen / Brand |
| Unfallversicherung (UVG) | ✅ falls eigenes Personal | Schutz der Arbeitnehmer |
| Bauhelfer-Unfallversicherung | ❌ | Schutz freiwilliger Helfer |
| Bauherrenrechtsschutz | ❌ | Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen |
| Vereins-Unfallversicherung (bei Vereinsarbeit) | ❌ | Schutz für freiwillige Vereinsmitglieder |
| Bauwesen-Zusatz (Ertragsausfall) | ❌ | Deckung bei Nutzungsausfall nach Schadenereignis |