Welche Versicherungen braucht ein Bauherr im Thurgau?

Welche Versicherungen braucht ein Bauherr im Thurgau? Erfahre, welche Bauversicherungen bei Neubau, Umbau oder Sanierung wichtig sind – von der Bauherrenhaftpflicht bis zur Bauwesenversicherung.

Einleitung

Wer im Kanton Thurgau ein Bauprojekt plant – sei es ein Neubau, Umbau oder eine Sanierung – sollte sich frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz befassen. Auf Baustellen können schnell unvorhergesehene Schäden entstehen: ein Unfall mit Passanten, Schäden am Nachbargebäude oder wetterbedingte Probleme am Rohbau.

Die richtigen Bauversicherungen schützen Bauherrschaften vor hohen finanziellen Risiken und werden teilweise sogar gesetzlich oder von Banken vorgeschrieben. In diesem Beitrag erfährst du, welche Versicherungen beim Hausbau oder Umbau im Thurgau wirklich wichtig sind.

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung – unverzichtbar auf jeder Baustelle

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Bauherrschaften im Thurgau. In vielen Gemeinden wird sie bereits im Rahmen der Baubewilligung verlangt.

Sie schützt den Bauherrn vor Schadenersatzforderungen, wenn Dritte durch die Baustelle geschädigt werden. Dazu gehören beispielsweise:

Gerade bei Umbauten in dicht bebauten Wohngebieten kann ein einzelner Schaden schnell hohe Kosten verursachen.

Fazit

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte unbedingt vor Baubeginn abgeschlossen werden.

2. Bauwesenversicherung – Schutz für Neubau und Umbau

Die Bauwesenversicherung – auch Bauleistungsversicherung genannt – deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit.

Versichert sind unter anderem:

Besonders bei grösseren Bauprojekten verlangen Banken häufig eine Bauwesenversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung.

Fazit

Für Neubauten, Sanierungen und grössere Umbauten ist die Bauwesenversicherung sehr empfehlenswert.

3. Gebäudeversicherung im Thurgau (KGT)

Im Kanton Thurgau ist die kantonale Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden zuständig.

Versichert sind Schäden durch:

Sobald ein Gebäude einen versicherbaren Zustand erreicht – beispielsweise nach Fertigstellung des Rohbaus – wird es bei der kantonalen Gebäudeversicherung erfasst.

Fazit

Die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist im Thurgau gesetzlich vorgeschrieben.

4. Unfallversicherung für angestellte Arbeiter

Wer als Bauherr eigenes Personal oder Hilfsarbeiter beschäftigt, muss eine Unfallversicherung gemäss UVG abschliessen.

Diese Versicherung deckt:

Ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann der Bauherr persönlich haftbar gemacht werden.

Fazit

Pflichtversicherung bei angestellten Helfern oder eigenem Baustellenpersonal.

5. Bauhelfer-Unfallversicherung für Freunde und Familie

Viele Bauherrschaften erhalten Unterstützung von Freunden, Verwandten oder Bekannten. Diese Helfer sind jedoch nicht automatisch über die Baustelle versichert.

Eine Bauhelfer-Unfallversicherung schützt freiwillige Helfer bei:

Besonders bei Eigenleistungen ist dieser Schutz sinnvoll.

Fazit

Sehr empfehlenswert, wenn Familie oder Freunde aktiv auf der Baustelle mithelfen.

6. Bauherrenrechtsschutzversicherung – Schutz bei Streitfällen

Auf Baustellen entstehen häufig Konflikte – etwa mit Unternehmern, Nachbarn oder Behörden.

Eine Bauherrenrechtsschutzversicherung übernimmt unter anderem:

Typische Streitfälle sind:

Fazit

Besonders bei komplexen oder grösseren Bauprojekten eine sinnvolle Ergänzung.

7. Versicherungsschutz bei Vereinsarbeiten und freiwilligen Helfern

Bei Umbau- oder Sanierungsprojekten helfen gelegentlich Vereine oder freiwillige Gruppen mit – beispielsweise bei Rückbau-, Abbruch- oder Renovationsarbeiten.

Wichtig zu wissen:

Zusätzlich sinnvoll sind:

Fazit

Freiwillige Helfer sollten immer ausreichend versichert sein – insbesondere bei körperlichen oder gefährlichen Arbeiten.

8. Versicherungsschutz bei Bauverzögerungen und Mietausfällen

Verzögerungen bei Bauprojekten können hohe Zusatzkosten verursachen. Dazu gehören:

Wichtig: Reine Terminverzögerungen ohne versicherten Schaden sind normalerweise nicht versicherbar.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Verzögerung durch ein versichertes Ereignis entsteht – beispielsweise:

Mögliche Zusatzdeckungen:

Mietausfallversicherung

Deckt Ertragsausfälle nach versicherten Schäden.

Bauwesenversicherung mit Zusatzdeckung

Übernimmt Mehrkosten durch Verzögerungen infolge eines versicherten Ereignisses.

Vertragliche Absicherung

Bei organisatorischen Problemen helfen nur klare Werkverträge, Fristen und Pönalen.

Fazit

Eine Versicherung gegen reine Bauverzögerungen gibt es praktisch nicht. Zusatzkosten sind nur gedeckt, wenn sie durch einen versicherten Schaden verursacht werden.

Fazit: Welche Versicherungen sind für Bauherren im Thurgau wirklich wichtig?

Wer im Thurgau baut oder umbaut, sollte frühzeitig den passenden Versicherungsschutz organisieren. Besonders wichtig sind:

Ein gut abgesichertes Bauprojekt schützt nicht nur vor finanziellen Risiken, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit und Ruhe während der gesamten Bauphase.

Kurz zusammengefasst

VersicherungPflicht im ThurgauZweck
BauherrenhaftpflichtSchutz bei Schäden an Dritten
BauwesenversicherungSchutz bei Schäden am Bauwerk
KGT (Feuer & Elementar)Schutz bei Naturereignissen / Brand
Unfallversicherung (UVG)
falls eigenes Personal
Schutz der Arbeitnehmer
Bauhelfer-UnfallversicherungSchutz freiwilliger Helfer
BauherrenrechtsschutzSchutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Vereins-Unfallversicherung (bei Vereinsarbeit)Schutz für freiwillige Vereinsmitglieder
Bauwesen-Zusatz (Ertragsausfall)Deckung bei Nutzungsausfall nach Schadenereignis